Bewilligungen

Bewilligungen 2019

Gültige Bewilligung: Von der kantonalen Behörde in animex-ch erfasste Bewilligung, die im Berichtsjahr gültig war. Ein Versuch bzw. eine Versuchsreihe, welche im Verlaufe des Berichtsjahrs nach Artikel 145 TSchV Abs. 2 Bst. a abgeschlossen wurde, wird in der Statistik zum letzten Mal im Abschlussjahr aufgeführt.

Neu erteilte Bewilligung: Von der kantonalen Behörde im Berichtsjahr als neue Bewilligung oder Fortsetzungsbewilligung in animex-ch erfasster Tierversuch mit Angabe des prospektiven Schweregrades zum Zeitpunkt der Bewilligungserteilung.

Abgelehntes Gesuch für eine Bewilligung: Von der kantonalen Behörde im Berichtsjahr abgelehntes Gesuch für eine neue Bewilligung oder Fortsetzungsbewilligung.