In Tierversuchen dürfen Labornagetiere, Hunde, Katzen, Primaten und Kaninchen nur eingesetzt werden, wenn sie aus einer anerkannten Zucht stammen (Art. 59a TSchV). Die kantonalen Behörden kontrollieren in diesen Betrieben regelmässig die Einhaltung der Vorschriften über die Haltung und Betreuung der Tiere (Art. 59b TSchV). Durch diese Massnahmen wird sichergestellt, dass nur Tiere mit definiertem Gesundheitsstatus und bekannter Vorgeschichte in Versuchen verwendet werden, während der Einsatz beispielsweise streunender Hunde oder gestohlener Katzen ausgeschlossen bleibt.

Bei der Herkunft der Tiere wird lediglich unterschieden ob, ein Tier aus einem Versuch im Vorjahr übernommen wurde, aus einer anerkannten Versuchstierzucht in der Schweiz stammt oder aus dem Ausland bezogen wurde. Ausserdem gibt es die Kategorie ‘andere Herkunft’ einerseits für Nutztiere, Vögel, Amphibien und Fische sowie andererseits für Tiere in Feldstudien (Haus- oder Wildtiere).

Nur relativ wenige Tiere wurden von 2002 ins Berichtsjahr übernommen (7,5%), wobei einzelne Tierarten, wie Primaten zu mehr als der Hälfte, Katzen, Hunde und Schafe zu mehr als einem Drittel vom Vorjahr übernommen werden. Aus registrierten inländischen Zucht- oder Lieferbetrieben stammten 41% der Tiere und aus ausländischen Betrieben 46%. Von den 5,5% Tieren mit “andere Herkunft”, sind ein Drittel Fische, ausserdem Vögel, Nutztiere, Amphibien und Wildnager. In Feldstudien wurden Medikamente resp. Therapien an Katzen und Hunden geprüft.

Von Wieder- oder Mehrfachverwendung spricht man, wenn ein Tier, das bereits in einem Versuch war, erneut eingesetzt wird, obwohl auch ein anderes, noch nie in einem Versuch verwendetes Tier eingesetzt werden könnte. Die Angaben wurden lediglich für Kaninchen, Hunde, Katzen und Primaten, nicht aber für Labornager oder Nutztiere erhoben. Generell sind Tiere nur einmal gezählt, auch wenn sie in mehr als einem Versuch oder mehrmals im gleichen Experiment eingesetzt wurden. Mehrfachverwendung ist nur bei wenig belastenden Versuchen zugelassen (Art. 16 Abs. 4 TSchG)

Fast ein Viertel der Primaten wurde in mehr als einem Versuch eingesetzt (23%). Bei Hunden und Katzen liegt die Wiederverwendungsrate bei 20% und 39%, bei Kaninchen bei 4%.

Die Einteilung der Herkunftskategorien sowie die Definition von Mehfachverwendung (re-use) entspricht weitgehend dem Bericht der Multilateralen Konsultation vom 27. November 1992 zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz der für Versuche oder andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere.