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Die
Einteilung der Verwendungsbereiche entspricht jener des Europäischen
Übereinkommens vom 18. März 1986 zum Schutz der für
Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere.
Die Tabelle 5.2
entspricht formal der Tabelle
4.2 (bewilligungspflichtige Tierversuche).
In den Kantonen Appenzell-Ausserrhoden, Appenzell-Innerrhoden, Glarus,
Graubünden, Jura, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Solothurn, Uri
und Wallis wurden 2003 keine nichtbewilligungspflichtigen Tierversuche
durchgeführt. Demgegenüber fanden 92% aller nichtbewilligungspflichtigen
Tierversuche in den 5 Kantonen Zürich, Bern, Basel-Stadt, Basel-Landschaft
und Genf statt. Die Gesamtzahl von 152 088 Tieren ist gegenüber
2002 um 1,5% angestiegen und gegenüber 1984 um 8% (vgl. Abb.
3.1).
Die grosse Zahl im Kanton Bern ist auf Fütterungsstudien an
grossen Herden von Geflügel zurückzuführen.
Im Übrigen sind die Angaben aus einigen Kantonen nicht ganz
vollständig, weil einzelne Forschende trotz mehrfachen Aufrufen
ihre Meldungen nicht oder zu spät eingereicht haben. Die zu
spät eingetroffenen Berichte werden im nächsten Jahr dazugezählt
werden.
Im Berichtsjahr 2002 waren insgesamt 520 Tiere aus nichtbewilligungspflichtigen
Tierversuchen zu spät gemeldet worden. Betroffen waren Waadt
(471 Tiere) sowie Genf (49).
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