Die Einteilung der Verwendungsbereiche entspricht jener des Europäischen Übereinkommens vom 18. März 1986 zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere. Die Tabelle 5.2 entspricht formal der Tabelle 4.2 (bewilligungspflichtige Tierversuche).

In den Kantonen Appenzell-Ausserrhoden, Appenzell-Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Jura, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Solothurn, Uri und Wallis wurden 2003 keine nichtbewilligungspflichtigen Tierversuche durchgeführt. Demgegenüber fanden 92% aller nichtbewilligungspflichtigen Tierversuche in den 5 Kantonen Zürich, Bern, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Genf statt. Die Gesamtzahl von 152 088 Tieren ist gegenüber 2002 um 1,5% angestiegen und gegenüber 1984 um 8% (vgl. Abb. 3.1).

Die grosse Zahl im Kanton Bern ist auf Fütterungsstudien an grossen Herden von Geflügel zurückzuführen.

Im Übrigen sind die Angaben aus einigen Kantonen nicht ganz vollständig, weil einzelne Forschende trotz mehrfachen Aufrufen ihre Meldungen nicht oder zu spät eingereicht haben. Die zu spät eingetroffenen Berichte werden im nächsten Jahr dazugezählt werden.
Im Berichtsjahr 2002 waren insgesamt 520 Tiere aus nichtbewilligungspflichtigen Tierversuchen zu spät gemeldet worden. Betroffen waren Waadt (471 Tiere) sowie Genf (49).