Nichtbewilligungspflichtige Tierversuche sind Versuche, in denen die Tiere nicht belastet werden. Der zahlenmässig wichtigste Teil ist das Töten von Tieren für Organ- oder Gewebeentnahme ohne vorangehende Behandlung. Ausserdem gehören Verhaltensbeobachtungen oder Fütterungsversuche unter Praxisbedingungen ohne Mangeldiät dazu.

Die Tabelle 5.1 befasst sich mit den meldepflichtigen Tierversuchen, formal entspricht sie der Tabelle 4.1 (bewilligungspflichtige Tierversuche). Die Einteilung der Verwendungsbereiche entspricht jener des Europäischen Übereinkommens vom 18. März 1986 zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere.

Bei den nichtbewilligungspflichtigen Tierversuchen machten die Kleinnager lediglich 60% aller verwendeten Tiere aus - zum grössten Teil waren dies Mäuse und Ratten, die ohne Vorbehandlung getötet werden, um Blut, Zellen oder ganze Organe zu entnehmen. Bei 32% handelte es sich um Geflügel, das in grossen Herden in Fütterungsstudien verwendet wurde (jeweils 500 - 4500 Tiere).

Unter der Kategorie "diverse Säuger" sind Untersuchungen an Füchsen und Schalenwild in wildbiologischen Feldstudien zusammengefasst.

41% der nichtbewilligungspflichtigen Tierversuche sind der Grundlagenforschung und ein Drittel der angewandten nicht-medizinischen Forschung (Fütterungsstudien) zuzuteilen.