sind Versuche,
in denen die Tiere nicht belastet werden. Der zahlenmässig
wichtigste Teil ist das Töten von Tieren für Organ- oder
Gewebeentnahme ohne vorangehende Behandlung. Ausserdem gehören
Verhaltensbeobachtungen oder Fütterungsversuche unter Praxisbedingungen
ohne Mangeldiät dazu.
Die Tabelle 5.1
befasst sich mit den meldepflichtigen Tierversuchen, formal entspricht
sie der Tabelle
4.1 (bewilligungspflichtige Tierversuche). Die Einteilung der
Verwendungsbereiche entspricht jener des Europäischen
Übereinkommens vom 18. März 1986 zum Schutz der für
Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere.
Bei den nichtbewilligungspflichtigen Tierversuchen machten die Kleinnager
lediglich 60% aller verwendeten Tiere aus - zum grössten Teil
waren dies Mäuse und Ratten, die ohne Vorbehandlung getötet
werden, um Blut, Zellen oder ganze Organe zu entnehmen. Bei 32%
handelte es sich um Geflügel, das in grossen Herden in Fütterungsstudien
verwendet wurde (jeweils 500 - 4500 Tiere).
Unter der Kategorie "diverse Säuger" sind Untersuchungen
an Füchsen und Schalenwild in wildbiologischen Feldstudien
zusammengefasst.
41% der nichtbewilligungspflichtigen Tierversuche sind der Grundlagenforschung
und ein Drittel der angewandten nicht-medizinischen Forschung (Fütterungsstudien)
zuzuteilen.