Tabelle 4.5 ist ein Auszug aus Tabelle 4.1, Kolonne 3, bezüglich des Verwendungsbereichs Toxikologie. Aufgeführt sind die voraussichtlichen Anwendungsgebiete für die verschiedenen Substanzen, die in den toxikologischen Tests geprüft werden. Die Kategorien entsprechen jenen des Europäischen Übereinkommens vom 18. März 1986 zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere.

Der Einsatz von Versuchstieren für toxikologische Abklärungen hat gegenüber 2002 deutlich abgenommen (48 124, - 21%). 53% der Tiere wurden für Pharmaka verwendet und 5% für Substanzen, die in der Landwirtschaft Verwendung finden (Pflanzenschutzmittel, Dünger). 21% der Tiere wurden zur Prüfung von Industriechemikalien und 18% für oekotoxikologische Abklärungen eingesetzt. 2003 wurden in der Schweiz keine neuen Stoffe für den Privathaushalt oder als Kosmetika geprüft. Die Abklärungen für Lebensmittelzusatzstoffe machten lediglich 0,3% aus.

Als Wirbeltiere werden in der Schweiz auf dem Gebiet der Ökotoxikologie fast nur Fische eingesetzt (82%), sowie 17% Ratten und 0,4% . Meerschweinchen wurden vor allem zur Prüfung der Hautsensibilisierung benötigt. Für Haut- und Augenirritationsabklärungen sowie in der Reprotoxikologie und für den Pyrogentest wurden Kaninchen eingesetzt. Hunde und selten Schweine dienten als Zweitspezies in subchronischen und chronischen Studien. Im übrigen waren 78% aller in der Toxikologie eingesetzten Tiere Kleinnager.