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Tabelle
4.5 ist ein Auszug aus Tabelle
4.1, Kolonne 3, bezüglich des Verwendungsbereichs Toxikologie.
Aufgeführt sind die voraussichtlichen Anwendungsgebiete für
die verschiedenen Substanzen, die in den toxikologischen Tests geprüft
werden. Die Kategorien entsprechen jenen des Europäischen
Übereinkommens vom 18. März 1986 zum Schutz der für
Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere.
Der Einsatz von Versuchstieren für toxikologische Abklärungen
hat gegenüber 2002 deutlich abgenommen (48 124, - 21%). 53%
der Tiere wurden für Pharmaka verwendet und 5% für Substanzen,
die in der Landwirtschaft Verwendung finden (Pflanzenschutzmittel,
Dünger). 21% der Tiere wurden zur Prüfung von Industriechemikalien
und 18% für oekotoxikologische Abklärungen eingesetzt.
2003 wurden in der Schweiz keine neuen Stoffe für den Privathaushalt
oder als Kosmetika geprüft. Die Abklärungen für Lebensmittelzusatzstoffe
machten lediglich 0,3% aus.
Als Wirbeltiere werden in der Schweiz auf dem Gebiet der Ökotoxikologie
fast nur Fische eingesetzt (82%), sowie 17% Ratten und 0,4% . Meerschweinchen
wurden vor allem zur Prüfung der Hautsensibilisierung benötigt.
Für Haut- und Augenirritationsabklärungen sowie in der
Reprotoxikologie und für den Pyrogentest wurden Kaninchen eingesetzt.
Hunde und selten Schweine dienten als Zweitspezies in subchronischen
und chronischen Studien. Im übrigen waren 78% aller in der
Toxikologie eingesetzten Tiere Kleinnager.
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