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2003
waren in der Schweiz 2364 Bewilligungen gültig, wovon ein Teil
bereits in den vorangegangenen Jahren erteilt worden war. 910 Bewilligungen
wurden 2003 neu erteilt, wobei ein Teil davon erst ab 2004 Gültigkeit
erlangte. In den Kantonen Obwalden, Nidwalden, Glarus, Solothurn,
Schaffhausen, Appenzell-Ausserrhoden, Jura und Wallis wurden 2003
keine bewilligungspflichtigen
Tierversuche durchgeführt oder bewilligt.
Mehr als die Hälfte aller Bewilligungen wurde mit Bedingungen
oder Auflagen erteilt. Dabei beschränkte die kantonale Behörde
die Anzahl zu verwendender Tiere, schrieb bestimmte Methoden vor oder
machte den Versuchsbeginn von zusätzlichen Abklärungen abhängig.
Der Anteil der mit Auflagen erteilten Bewilligungen hat gegenüber
2002 zugenommen (58% vs. 50%). Zu pauschalen Ablehnungen durch die
Kantone kommt es selten (2003: 6 Fälle).
Bei 6% der Bewilligungen intervenierte das Bundesamt für Veterinärwesen
bei den kantonalen Behörden, um präzisere Angaben zum
Versuchsablauf anzufordern oder die Methodik, Versuchsdauer oder
Tierzahl zu beanstanden.
Von den 2003 gültigen Bewilligungen wurden 23% nicht genutzt,
das heisst es wurden keine Tierversuche durchgeführt
In der Abbildung 2 (Bewilligungen von 1983-2003) werden die Schwankungen
der Anzahl Bewilligungen von einem Jahr zum anderen deutlich; gegenüber
2002 hat sie leicht, gegenüber 1983 um 66% zugenommen. Die
seit 1992 angestiegene Anzahl erteilter Bewilligungen spiegelt das
differenziertere Bewilligungsverfahren wieder: Die Forschenden müssen
ihre Gesuche präzis ausformulieren und die kantonale Behörde
erteilt konkrete Bewilligungen, dies im Gegensatz zu früheren,
oftmals pauschalen Bewilligungen (Revision TSchV
1991).
2003 waren ausser den Bewilligungen auch 600 Entscheide über
nichtbewilligungspflichtige
Tierversuche in Kraft; 190 kamen neu hinzu.
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