2003 waren in der Schweiz 2364 Bewilligungen gültig, wovon ein Teil bereits in den vorangegangenen Jahren erteilt worden war. 910 Bewilligungen wurden 2003 neu erteilt, wobei ein Teil davon erst ab 2004 Gültigkeit erlangte. In den Kantonen Obwalden, Nidwalden, Glarus, Solothurn, Schaffhausen, Appenzell-Ausserrhoden, Jura und Wallis wurden 2003 keine bewilligungspflichtigen Tierversuche durchgeführt oder bewilligt.

Mehr als die Hälfte aller Bewilligungen wurde mit Bedingungen oder Auflagen erteilt. Dabei beschränkte die kantonale Behörde die Anzahl zu verwendender Tiere, schrieb bestimmte Methoden vor oder machte den Versuchsbeginn von zusätzlichen Abklärungen abhängig. Der Anteil der mit Auflagen erteilten Bewilligungen hat gegenüber 2002 zugenommen (58% vs. 50%). Zu pauschalen Ablehnungen durch die Kantone kommt es selten (2003: 6 Fälle).

Bei 6% der Bewilligungen intervenierte das Bundesamt für Veterinärwesen bei den kantonalen Behörden, um präzisere Angaben zum Versuchsablauf anzufordern oder die Methodik, Versuchsdauer oder Tierzahl zu beanstanden.
Von den 2003 gültigen Bewilligungen wurden 23% nicht genutzt, das heisst es wurden keine Tierversuche durchgeführt

In der Abbildung 2 (Bewilligungen von 1983-2003) werden die Schwankungen der Anzahl Bewilligungen von einem Jahr zum anderen deutlich; gegenüber 2002 hat sie leicht, gegenüber 1983 um 66% zugenommen. Die seit 1992 angestiegene Anzahl erteilter Bewilligungen spiegelt das differenziertere Bewilligungsverfahren wieder: Die Forschenden müssen ihre Gesuche präzis ausformulieren und die kantonale Behörde erteilt konkrete Bewilligungen, dies im Gegensatz zu früheren, oftmals pauschalen Bewilligungen (Revision TSchV 1991).

2003 waren ausser den Bewilligungen auch 600 Entscheide über nichtbewilligungspflichtige Tierversuche in Kraft; 190 kamen neu hinzu.