Versuchstierhaltungen 2022

Seit 2014 werden die in Versuchstierhaltungen gezüchteten und zu Tierversuchszwecken importierten Tiere erfasst und in einer Übersichtstabelle ausgewiesen.

In einer Versuchstierhaltung werden Tiere ausschliesslich für den Tierversuchsbereich gehalten und gezüchtet. Versuchstierhaltungen unterliegen der Tierschutzgesetzgebung. Wer eine Versuchstierhaltung führen will, d.h. Versuchstiere züchten und halten will, braucht eine kantonale Bewilligung. Eine zusätzliche Bewilligung benötigt, wer gentechnisch veränderte Tiere mit anerkannten Methoden nach Art. 142 Tierschutzverordnung (TSchV; SR 455.1) züchtet. Jede bewilligte Versuchstierhaltung muss mindestens einmal jährlich vom kantonalen Veterinärdienst kontrolliert werden. In den bewilligten Betrieben werden überwiegend Labornager (v. a. Mäuse und Ratten), aber auch Kaninchen, Fische, Hunde, Katzen und Primaten gehalten. Die Verantwortlichen der Versuchstierhaltungen sind verpflichtet, den kantonalen Behörden die Anzahl der in ihrem Betrieb geborenen Tiere (beim Absetzen gezählt) und die Anzahl der aus dem Ausland importierten Tiere zu melden (Art. 29 Abs. 1 Bst. a und b Tierversuchsverordnung; SR 455.163).

Versuchstierhaltungen 2022

Gesamthaft wurden 2022 in 157 Versuchstierhaltungen rund 1.25 Millionen Tiere gezüchtet und/oder importiert. Dies sind rund 3% weniger Tiere, als im Vorjahr in schweizer Versuchstierhaltungen geboren (rund 1.04 Mio. Tiere) und importiert (rund 220’000 Tiere) wurden. Rund 82% der Tiere waren Mäuse, gefolgt von Fischen (13%) und Ratten (4%).

Im Jahr 2022 wurden rund 14’000 Mäuse weniger in Versuchstierhaltungen geboren und rund 24’000 weniger importiert. Gesamthaft wurden rund 800’000 gentechnisch veränderte Mäuse in Versuchstierhaltungen geboren oder importiert. Nachkommen aus Linien oder Stämmen mit gentechnisch veränderten Tieren gelten als gentechnisch verändert, bis nachgewiesen ist, dass sie die genetische Veränderung des Elterntieres nicht tragen.

Da in Tierversuchen rund 586’000 Tiere eingesetzt wurden, ist festzustellen, dass viele in Versuchstierhaltungen geborene Tiere nicht in Tierversuchen eingesetzt wurden. Das liegt vor allem daran, dass bei der Züchtung neuer gentechnisch veränderter Tiere aufgrund der Erblichkeitsgesetze auch Tiere entstehen, die das für den Versuch erforderliche genetische Merkmal nicht tragen. Nicht in Versuchen eingesetzte Tiere wurden entweder für die Zucht weiterverwendet oder zum grössten Teil euthanasiert. Eine geringe Anzahl an Versuchstieren wird immer wieder auch an private Tierhaltungen vermittelt. Die genaue Anzahl der gezüchteten Tiere, die nicht in Tierversuchen verwendet wurden, lässt sich aus den Meldepflichten der Versuchstierhaltungen nicht ermitteln.


Versuchstierhaltungen 2022